Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines/Geltung

1.1. Unsere AGB-Kauf gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB-Kauf abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB-Kauf gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

1.2. Sofern der Käufer Kaufmann ist, gelten unsere AGB-Kauf auch für alle künftigen Verträge mit Ihm, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.

1.3. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.

2. Vertragsabschluß

Unsere Vertragsangebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen etc. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt. Eine Bestellung des Käufers stellt ein Angebot gemäß § 145 BGB dar. Dieses Angebot können wir innerhalb von 2 Wochen annehmen.

3. Preise/Zahlungsbedingungen

3.1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung wird ein Skonto von 2 % gewährt. Bei Zahlung des Rechnungsbetrages, wenn uns einen Einzugsermächtigung vorliegt (BEZ) wir ein Skonto von 3 % gewährt.
Der Abzug von weiterem Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3. Schecks und Wechsel werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung und lediglich zahlungshalber angenommen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.4. Der Käufer kann wegen einer Gegenforderung, die nicht unstreitig ist oder nicht von uns anerkannt ist oder nicht rechtskräftig festgestellt ist, nicht gegenüber seiner Kaufpreiszahlungsverpflichtung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB ist er insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.5. Sofern der Käufer keine anderslautende Bestimmung trifft, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und ihn über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Lieferzeit

4.1. Mit dem Zugang unserer Annahme des Angebotes gemäß 2. erfolgt der Beginn der Lieferzeit. Wir verpflichten uns innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen die Lieferung auszuführen.

4.2. Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Frist bzw. Nacherfüllung auf 2 Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der schriftlichen Fristsetzung durch den Käufer bei uns beginnt.

4.3. Geraten wir dann in Verzug, so ist unsere Haftung für einen Verzögerungsschaden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4.4. Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspflicht des Käufers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpflichtungen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.

4.5. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, uns entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit in zumutbarem Umfang berechtigt.

4.7. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

4.8. Jeden Erstauftrag ziehen wir per Nachnahme (pauschal Nachnahmegebühr 9,90 €) oder Bankeinzug ein.

5. Gefahrübergang/Versand/Verpackungskosten

5.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Firmengelände verlassen hat. Dies gilt auch bei Versendung der Ware bei Transport mit Fahrzeugen durch uns. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

5.3. Versandweg und –mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, unserer Wahl überlassen.

5.4. Wir sind berechtigt Porto - und Frachtkosten im Inland (bei Warenwert unter 250 Euro netto) sowie im Ausland in Rechnung zu stellen.

6.1. Der Käufer hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 4 Tagen durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Die in Prospekten, Werbematerialien, Beschreibungen etc. gemachten Darlegungen über Maße, Gewichte, Ausstattung, Leistungsfähigkeit, Strombedarf etc. sind ungefähre Angaben und keine Beschaffenheitsangaben. Sie begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 444 BGB). Wir behalten uns Abweichungen vor. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.

6.2. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen im die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.

6.3. Mängel eines Teils der Lieferung führen nicht zum Recht der Beanstandung der Gesamtlieferung.

6.4. Reklamationsmitteilungen müssen per Brief unter Nennung der Rechnungsnummer aufgegeben sein. Nicht angekündigte und unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen. Im Falle der Mängelrüge durch den Käufer sind wir berechtigt, die Rücksendung der mangelhaften Ware zwecks Prüfung zu verlangen. Kommt der Käufer unserer Aufforderung nicht nach, erlischt sein Anspruch.

6.5. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Haftung.

6.6. Mängelrügen berechtigen den Käufer nur dann dazu, den Kaufpreis zurückzuhalten, wenn die Ansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.7. Ausgeschlossen ist außerdem das Recht des Bestellers zum Rücktritt, sofern der Rücktrittsgrund nicht von uns zu vertreten und nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache begründet ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aus dem Kaufvertrag, einschließlich Nebenforderungen, Ansprüchen aus Wechseln und Schecks und hieraus folgenden Provisionen, vor.

7.2. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzgl. des Kaufgegenstandes hat der Käufer uns unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen. Der Käufer hat den Dritten des Weiteren unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werde können.

7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

7.4. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Befugnis zum Forderungseinzug durch uns bzgl. der abgetretenen Forderung besteht erst, wenn sich der Käufer mit einer oder mehrerer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befindet, seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nicht nachkommt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. auf seiner Seite eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen uns herausgibt und dem Schuldner die Abtretung bekannt gibt.

7.5. Ist der Vertragspartner Kaufmann bleibt die Ware bis zu vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu ihm unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für den gelieferten Gegenstand bereits bezahlt sein sollte.

7.6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt uns.

8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen oder wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

9. Gerichtsstand/Rechtswahl/Schriftform 9.1. Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren.

9.2. Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stand: Juli 2010